
In Deutschland gibt es einen großen Militär-Stütz-Punkt von dem Land USA. Der Stütz-Punkt heißt Ramstein. Der Stütz-Punkt liegt in dem Bundes-Land Rheinland-Pfalz. An diesem Ort arbeiten viele Soldaten von den USA. Dort gibt es auch viel Militär-Technik. Die USA steuern von diesem Ort aus Drohnen. Drohnen sind kleine Flugzeuge ohne Menschen an Bord. Mit den Drohnen können Orte aus der Luft überwacht werden. Die Drohnen können aber auch für Angriffe genutzt werden.
In dem Jahr 2012 gab es einen Drohnen-Angriff von dem Land USA. Der Angriff war in dem Land Jemen. Die USA sagen: wir haben mit den Drohnen Terroristen getötet. 2 Männer aus dem Jemen sagen aber: Bei dem Angriff wurden auch 2 Verwandte von uns getötet. Die Männer sagen auch: Ohne den Stütz-Punkt in Ramstein wäre der Angriff gar nicht möglich gewesen. Weil der Stütz-Punkt in Deutschland ist, sagen sie: Deutschland hätte helfen müssen. Deutschland hätte den Angriff stoppen müssen.
Die Männer haben deswegen die Gerichte in Deutschland um Hilfe gebeten. Das hat lange gedauert. Mehr als 10 Jahre. Eines der wichtigsten Gericht in Deutschland heißt: Bundes-Verfassungs-Gericht. Die Richter am Bundes-Verfassungs-Gericht haben jetzt endgültig über diese Sache entschieden. Die Richter sagen: Deutschland muss in so einem Fall nichts unternehmen. Deutschland muss die Drohnen-Einsätze der USA nicht strenger kontrollieren. Die Einsätze müssen auch nicht verboten werden. Die Richter meinen: Die Bundes-Regierung hatte genug getan. Die Bundes-Regierung hat gesagt: wir haben damals mit den USA darüber gesprochen. Die USA haben uns gesagt: mit unseren Drohnen-Einsätzen halten wir uns an das Gesetz.
Aber die Richter sagen auch: Deutschland muss manchmal auch Menschen in anderen Ländern beschützen. Aber das gilt nur in sehr wenigen und besonderen Fällen. Das gilt zum Beispiel, wenn Deutschland bei schlimmen Verletzungen der Menschen-Rechte mit-verantwortlich ist. Das Gericht sagt: Bei den Drohnen-Angriffen aus Ramstein gilt das aber nicht.