
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat gesagt: Jeder Mensch darf selbst über seinen Tod entscheiden. Und jeder Mensch darf sterben, wann er will. Das gilt auch, wenn ein Mensch nicht schwer krank ist. Die Richterinnen und Richter sagen auch: Wenn jemand dafür Hilfe von einem Arzt oder von einer Organisation haben will, darf er das. Die Ärztinnen und Ärzte und die Organisationen dürfen dafür nicht bestraft werden.
Grund für das Verfahren war ein Gesetz. Ärzte, Vereine und kranke Menschen haben dagegen geklagt. In dem Gesetz steht: Niemand darf wiederholt Menschen beim Sterben helfen. Aber im Gesetz war nicht so klar, wie oft genau "wiederholt" ist. Deshalb haben viele Ärztinnen und Ärzte gesagt: Wir machen gar keine Sterbe-Hilfe. Denn sonst müssen wir vielleicht ins Gefängnis oder eine Geld-Strafe zahlen. Das gleiche Problem hatten auch Vereine, die Menschen gegen Bezahlung beim Sterben helfen.
Viele Politikerinnen und Politiker von den Parteien CDU, CSU und SPD kritisieren das Urteil. Sie meinen: Es könnte normal werden, dass Menschen Sterbe-Hilfe nutzen. Auch die katholische und die evangelische Kirche finden das Urteil nicht gut.
Andere meinen aber: Das Urteil ist gut. Zum Beispiel Politikerinnen und Politiker von den Parteien FDP und Grüne und auch Patienten. Sie sagen: Jetzt dürfen Menschen dann sterben, wann sie wollen. Und das gibt ihnen Würde. Die Regierung will sich jetzt neue Regeln überlegen.