Zum Beispiel Händler im Internet. Wenn man auf ihrer Seite ist, kann man auf den Knopf klicken. Dann wissen die Facebook-Freunde: Ich finde dieses Produkt gut. Aber Facebook sammelt so auch Daten von den Nutzern. Sogar dann, wenn man Facebook gar nicht benutzt. Der Internet-Händler gibt einfach so Informationen an Facebook. Davon erfahren die Nutzer nichts.
Der Europäische Gerichts-Hof ist das höchste Gericht in Europa. Die Richter haben entschieden: Die Internet-Händler dürfen die Daten nicht einfach so an Facebook geben. Sie müssen die Nutzer vorher fragen.
Das Urteil ist für viele Internet-Seiten wichtig. Denn viele Seiten haben den "Gefällt mir"-Knopf von Facebook. Sie müssen ihre Seiten jetzt ändern.