
Bislang war es so: Wenn jemand mit einer Behinderung ständig einen gesetzlichen Betreuer braucht, darf er nicht wählen. Das betrifft vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten. Bei ihnen kümmern sich oft Betreuer um die Organisation von ihren Sachen oder um ihr Geld.
Die Richter vom Bundes-Verfassungs-Gericht sagen: Die jetzige Regelung ist zu allgemein. Manche Menschen verstehen die Wahlen nicht. Dann ist es in Ordnung, wenn sie nicht wählen. Das muss aber anders geprüft werden als bisher. Dafür brauchen wir neue Regeln.
Behinderten-Verbände haben lange für dieses Urteil gekämpft. Sie sind zufrieden. Der Behinderten-Beauftragte von der Bundes-Regierung sagt: Das Urteil muss schnell gelten – am besten noch vor der Europa-Wahl im Mai. Bei der Bundestags-Wahl im Jahr 2013 durften zum Beispiel mehr als 80.000 Menschen wegen der alten Regelung nicht wählen.