Urteil zu Wahl-Recht

Menschen mit bestimmten Behinderungen dürfen nicht automatisch von Wahlen ausgeschlossen werden. Das hat das Bundes-Verfassungs-Gericht entschieden. Behinderten-Verbände freuen sich über das Urteil.

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Ein älterer Mann sitzt in einer Wahl-Kabine
Das Wahl-Recht muss geändert werden (dpa, Swen Pförtner)
Bislang war es so: Wenn jemand mit einer Behinderung ständig einen gesetzlichen Betreuer braucht, darf er nicht wählen. Das betrifft vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten. Bei ihnen kümmern sich oft Betreuer um die Organisation von ihren Sachen oder um ihr Geld.
Die Richter vom Bundes-Verfassungs-Gericht sagen: Die jetzige Regelung ist zu allgemein. Manche Menschen verstehen die Wahlen nicht. Dann ist es in Ordnung, wenn sie nicht wählen. Das muss aber anders geprüft werden als bisher. Dafür brauchen wir neue Regeln.
Behinderten-Verbände haben lange für dieses Urteil gekämpft. Sie sind zufrieden. Der Behinderten-Beauftragte von der Bundes-Regierung sagt: Das Urteil muss schnell gelten – am besten noch vor der Europa-Wahl im Mai. Bei der Bundestags-Wahl im Jahr 2013 durften zum Beispiel mehr als 80.000 Menschen wegen der alten Regelung nicht wählen.

Wörter-Buch

  • Bundestags-Wahl

    Bei einer Bundestags-Wahl wählen die Menschen das deutsche Parlament. Es heißt Bundestag. Im Bundestag sitzen Männer und Frauen. Sie machen die Gesetze für Deutschland. Bei der Wahl entscheiden die Bürger, welche Politikerinnen und Politiker im Bundestag sitzen sollen. Mit der 1. Stimme wählt man eine bestimmte Person. Mit der 2. Stimme wählt man eine Partei. Alle Stimmen werden gezählt. Die Partei mit den meisten Stimmen darf die meisten Abgeordneten schicken.

  • Bundes-Verfassungs-Gericht

    Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist eines der wichtigsten Gerichte in Deutschland. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen am Bundes-Verfassungs-Gericht prüfen, ob die Verfassung eingehalten wird. Die deutsche Verfassung nennt man auch Grund-Gesetz. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das Bundes-Verfassungs-Gericht kann auch Gesetze überprüfen. Manchmal müssen die Gesetze dann geändert werden.

  • Behinderung

    Wenn ein Mensch eine Behinderung hat, ist etwas an ihm anders als bei den meisten anderen Menschen. Durch eine Behinderung wird manches im Leben schwieriger. Es gibt ganz unterschiedliche Behinderungen. Sie können alle Körper-Teile betreffen. Oder das Denken oder Fühlen.

  • Europa-Wahl

    Bei der Europa-Wahl können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer ins Europa-Parlament kommt. In allen EU-Ländern können die Menschen wählen. Jeder und jede hat eine Stimme. Die Stimme gibt man einer Partei. Das heißt: Man kreuzt die Partei auf dem Wahl-Zettel an. Eine Europa-Wahl gibt es alle 5 Jahre. Die erste Europa-Wahl hat es im Jahr 1979 gegeben.

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