
Der Bundes-Gerichtshof gehört zu den höchsten Gerichten in Deutschland. Geklagt hat eine Frau. Sie durfte eine Wohnung nicht besichtigen, weil sie einen Namen aus dem Land Pakistan hat. Der Wohnungs-Makler muss der Frau jetzt 3.000 Euro Schaden-Ersatz zahlen.
Die Frau hat für sich und ihre Familie eine Wohnung gesucht. Sie hat sich im Internet für die Wohnung beworben. Der Makler hat ihr abgesagt. Als Grund hat er gesagt: Es gibt keine Termine mehr für eine Besichtigung.
Die Frau hat sich dann mit mehreren deutschen Namen für die Wohnung beworben. Die Angaben zu ihrem Beruf und ihrem Einkommen hat sie nicht verändert. Dann hat sie Termine für eine Besichtigung bekommen.
Diese Art von Benachteiligung nennt man Diskriminierung. Dieses Urteil könnte dazu führen, dass auch in Zukunft Gerichte ähnlich entscheiden wie der Bundes-Gerichtshof.