
Es gibt eine Ausnahme: Wenn man 2 Wohnungen hat, muss man nicht 2 mal zahlen.
Jeder Haushalt in Deutschland muss zur Zeit 17 Euro 50 im Monat Rund-Funk-Gebühr zahlen. Das finden einige Menschen ungerecht. Sie sagen: Es muss einen Unterschied machen, wie viele Menschen in einem Haushalt leben und Radio oder Fernseher nutzen. Deshalb haben sie vor dem Bundes-Verfassungs-Gericht in Karlsruhe geklagt.
Die Richter meinen: Die Berechnung von dem Beitrag ist richtig. Ausnahmen soll es nur für Besitzer von 2 Wohnungen geben.
Vertreter von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio finden das Urteil richtig. Sie sagen: Mit den Gebühren können wir auch in Zukunft ein gutes Programm machen.