Urteil gegen Raucher

Wenn ein Mieter in seiner Wohnung sehr viel raucht, stört das manchmal die Nachbarn. Wenn das so ist, darf der Vermieter dem Mieter kündigen. Das hat jetzt ein Gericht entschieden.

Audio herunterladen
Raucher Friedhelm Adolfs sitzt am 17.07.2013 rauchend in seiner Wohnung in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen). Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Friedhelm Adolfs raucht gern in seiner Wohnung. (Bild: picture alliance / dpa) (Rolf Vennenbernd/dpa)
Friedhelm Adolfs ist 75 Jahre alt. Er wohnt seit 40 Jahren in seiner Wohnung. Darin raucht er sehr viel. Seine Nachbarn finden das nicht gut. Denn der Zigaretten-Rauch zieht durch das Treppenhaus. Die Nachbarn fühlen sich durch den Zigaretten-Rauch gestört. Sie haben sich bei der Vermieterin beschwert. Die Vermieterin hat Adolfs deshalb die Wohnung gekündigt. Sie will, dass Adolfs auszieht, weil er zuviel raucht.
Dagegen hat Adolfs geklagt. Er ist vor Gericht gegangen. Das Gericht hat jetzt entschieden: die Vermieterin hat recht. Wenn ein Mieter in seiner Wohnung sehr viel raucht und die Nachbarn stört, muss er er ausziehen.
Friedhelm Adolfs kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Das heißt, ein höheres Gericht muss den Fall dann noch einmal überprüfen. Adolfs hat gesagt: er will in Berufung gehen. Bis dahin kann er wahrscheinlich in seiner Wohnung wohnen bleiben und weiter rauchen.

Wörterbuch

  • Gericht

    An einem Gericht entscheiden Richter und Richterinnen über Streit-Fälle. Sie kennen die Gesetze und entscheiden, ob jemand etwas Verbotenes getan hat.

zum Wörterbuch