
Mit dem Fall hat sich das Bundes-Verfassungs-Gericht beschäftigt. Das Gericht prüft, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Für den Kampf gegen den Terror gibt es so ein Gesetz. Es heißt "BKA-Gesetz". BKA steht für Bundes-Kriminal-Amt. So heißt die Behörde, die gegen den Terror kämpft.
Die Ermittler von der Behörde dürfen viele Sachen, um Terroristen zu fangen. Sie dürfen Wohnungen abhören. Sie dürfen Wohnungen mit Kameras ausspionieren. Sie dürfen auch Computer von Verdächtigen kontrollieren.
Das Gericht hat nun gesagt: Diese Techniken bleiben erlaubt. Es muss aber genau festgelegt werden, wie man sie einsetzt. Und wann das zu weit geht. Die Richter sagen: Das Privat-Leben der Menschen muss geschützt werden. Sie sagen: Auch auf der Straße darf man Leute nicht einfach ausspionieren. Es muss die Gefahr geben, dass diese Leute bald einen Terror-Anschlag machen. Dann darf man sie ausspionieren. Sonst nicht. Die Politik muss nun das Gesetz ändern.
Der Bundes-Innenminister heißt Thomas de Maizière. Er findet die Entscheidung von den Richtern nicht in Ordnung. Er sagt: Manche Sorgen der Richter verstehe ich nicht. Er sagt: Das Urteil macht den Kampf gegen den Terror schwieriger.