Der Bundestag und der Bundesrat haben das sogenannte Infektions-Schutz-Gesetz geändert. Jetzt gilt zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeits-Platz. Das bedeutet: Es dürfen nur Menschen zur Arbeit kommen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Arbeit-Geber müssen das kontrollieren. Die 3G-Regel gilt auch in anderen Bereichen, etwa in Zügen.
Viele Bundes-Länder sagen: Das ist nicht genug. Darum haben sie strengere Regeln beschlossen: zum Beispiel Bayern und Sachsen. In Bayern dürfen sich ungeimpfte Menschen nur noch mit 5 anderen ungeimpften Menschen treffen. Außerdem müssen alle Bars und Diskotheken schließen.
In Sachsen dürfen im ganzen Land nur noch geimpfte oder genesene Menschen in öffentliche Räume. in Brandenburg dürfen die Eltern bis Weihnachten entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder zuhause unterrichten.