Strengere Corona-Regeln

Seit dem 24. November gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. Der Bundestag hat dafür extra ein Gesetz geändert. In vielen Bundes-Ländern gibt es aber noch strengere Regeln.

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Eine Frau mit Maske steigt in einen Zug. An der Tür hängt ein Hinweis-Schild für die 3G-Regel.
Die 3G-Regel gilt jetzt auch in Zügen. (picture alliance / Sven Simon)
Der Bundestag und der Bundesrat haben das sogenannte Infektions-Schutz-Gesetz geändert. Jetzt gilt zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeits-Platz. Das bedeutet: Es dürfen nur Menschen zur Arbeit kommen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Arbeit-Geber müssen das kontrollieren. Die 3G-Regel gilt auch in anderen Bereichen, etwa in Zügen.
Viele Bundes-Länder sagen: Das ist nicht genug. Darum haben sie strengere Regeln beschlossen: zum Beispiel Bayern und Sachsen. In Bayern dürfen sich ungeimpfte Menschen nur noch mit 5 anderen ungeimpften Menschen treffen. Außerdem müssen alle Bars und Diskotheken schließen.
In Sachsen dürfen im ganzen Land nur noch geimpfte oder genesene Menschen in öffentliche Räume. in Brandenburg dürfen die Eltern bis Weihnachten entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder zuhause unterrichten.

Wörterbuch

  • 3G-Regel

    Die 3G-Regel heißt: Man darf einen Ort nur betreten, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist. Wenn man gegen Corona geimpft ist, zeigt man sein Impf-Zertifikat oder seinen Impf-Ausweis vor. Genesen bedeutet: Man hat das Corona-Virus schon gehabt. Auch dafür braucht man eine Bescheinigung. Wenn man beides nicht hat, muss man einen Corona-Test machen. Der Test muss aktuell sein. Meistens darf er höchstens 24 Stunden alt sein.

  • Bundestag

    Im Bundestag arbeiten Abgeordnete. Es sind Frauen und Männer. Die meisten von ihnen sind in Parteien. Die Abgeordneten treffen für alle anderen Menschen in Deutschland Entscheidungen. Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland. Alle 4 Jahre können die Bürger entscheiden, welche Abgeordneten in den Bundestag kommen. Das ist die Bundestags-Wahl.

  • Bundesrat

    Der Bundesrat ist der 2. Teil des deutschen Parlaments. Der 1. Teil ist der Bundestag. Im Bundesrat sitzen Politiker aus allen Bundes-Ländern. Der Bundesrat wird deshalb auch "Länder-Kammer" genannt. Wenn der Bundestag ein Gesetz machen will, muss er oft auch den Bundesrat fragen.

  • Bundes-Länder

    Deutschland besteht aus 16 Bundes-Ländern. Sie heißen zum Beispiel Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. Jedes Bundes-Land hat eine Landes-Regierung. Der Chef von einer Landes-Regierung ist der Minister-Präsident oder die Minister-Präsidentin.

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