
Eine Mutter hat vor Gericht geklagt. Sie will mehr über den Tod von ihrer Tochter herausfinden. Das Mädchen ist vor fünf Jahren von einer U-Bahn überrollt worden. Die Eltern wissen nicht, ob es ein Unfall war - oder ob sich ihre Tochter das Leben genommen hat. Sie wollen bei Facebook nach Hinweisen suchen. Das Unternehmen hat das aber nicht erlaubt.
Die Berliner Richter haben entschieden: Die Eltern dürfen die Facebook-Seite ihrer Tochter nicht einsehen. Sie begründen das mit dem Schutz der Daten. Der Vorsitzende Richter sagt aber auch: "Das Gericht hat volles Verständnis für die Mutter".
Die Frau kann jetzt Berufung vor dem Bundes-Gerichtshof einlegen.