Radio- und Fernseh-Sender müssen Wahl-Werbung spielen. Damit sich jeder eine Meinung bilden kann. Bei einem rechts-extremen Werbe-Spot haben sich die Sender aber geweigert. Der Spot war von der Partei NPD. Mehrere Sender haben gesagt: Der Spot ist ausländer-feindlich. Das ist Volks-Verhetzung. Und Volks-Verhetzung ist verboten.
Der Fall kam vor das Bundes-Verfassungs-Gericht. Zuerst hat das Gericht den Sendern Recht gegeben. Dann hat die Partei den Spot geändert. Damit waren die Richter und Richterinnen zufrieden. Deshalb müssen die Sender den Spot jetzt zeigen.
Der Sender ZDF hat sich vorher schon gegen eine andere Wahl-Werbung gewehrt. Eine Partei mit dem Namen "Die Partei" hat darin nicht für sich Werbung gemacht. Stattdessen hat sie um Hilfe für die Flüchtlinge auf dem Mittelmeer gebeten.
Am 26. Mai können die Menschen in Deutschland ihre Abgeordneten für das Europa-Parlament wählen. Das Europa-Parlament kann Gesetze für die ganze Europäische Union machen. Auf der Internet-Seite Wahl-O-Mat kann man herausfinden, welche Partei am besten zu einem passt.