Spanien erlaubt Migranten ohne Papiere zu bleiben

In dem Land Spanien leben etwa 500.000 Migranten ohne Papiere. Das heißt: Sie haben eigentlich nicht das Recht, in Spanien zu sein. Das will die Regierung jetzt ändern. Migranten ohne Papiere sollen die Erlaubnis bekommen, in Spanien zu bleiben.

Die spanische Ministerin für Migration, Elma Saiz.
Die spanische Migrations-Ministerin Elma Saiz (picture alliance/NurPhoto/Francesco Militello Mirto)
Bedingung ist: Die Migranten müssen vor dem 31. Dezember 2025 nach Spanien gekommen sein. Sie dürfen außerdem keine Straf-Taten begangen haben. Dann können sie eine Aufenthalts-Erlaubnis beantragen. Sie gilt 1 Jahr lang nur vorläufig. Arbeiten dürfen die Migranten aber sofort.

"Migranten sind gut für Spanien"

Die spanische Migrations-Ministerin heißt Elma Saiz. Sie sagt: Migranten sind gut für Spanien. Unsere Wirtschaft braucht sie als Arbeits-Kräfte.
Auch die katholische Kirche sagt: Es ist gut, dass die Migranten ein Aufenthalts-Recht bekommen. Dann bekommen sie auch eine Kranken-Versicherung. Und ihre Kinder dürfen offiziell zur Schule gehen.

Spanien ist eine Ausnahme in der EU

Deutschland und die meisten anderen EU-Staaten gehen strenger mit Migranten um. Sie sagen: Migranten ohne Aufenthalts-Recht müssen in ihre Heimat zurück.

Wörter-Buch

  • Spanien

    Spanien ist ein Land in Europa. Es liegt in Süd-Europa. Die Hauptstadt von Spanien heißt Madrid. Die meisten Menschen in Spanien sprechen Spanisch. Spanien gehört wie Deutschland zur EU, also zur Europäischen Union.

  • Migration

    Migration bedeutet: Ein Mensch verlässt sein Heimat-Land, um in einem anderen Land zu leben. Der Mensch ist dann ein Migrant. Nicht alle Migranten sind Flüchtlinge. Viele Migranten wollen einfach nur in einem anderen Land arbeiten: weil sie dort mehr Geld verdienen oder weil sie das Land schöner finden. Manche Menschen ziehen auch weg, weil sie einen Mensch aus einem anderen Land geheiratet haben.

  • Abschiebung

    Abschiebung bedeutet: einen Ausländer in sein Heimat-Land zurück-schicken. Auch wenn der das gar nicht will. Die deutsche Bundes-Polizei kann zum Beispiel Menschen abschieben. Vorher müssen aber Behörden oder Gerichte entscheiden, dass die Menschen nicht bleiben dürfen.

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