
Menschen mit Behinderungen haben in Betrieben Menschen, die sich für sie einsetzen. Das nennt man auch "Schwer-Behinderten-Vertretung". Wenn in einem Betrieb mehr als 5 Behinderte arbeiten, müssen sie so eine Vertretung haben. Die Menschen mit Behinderungen wählen den Menschen, der sie in dem Betrieb vertritt. Sie wählen ihn für 4 Jahre.
In einem Betrieb in Köln haben plötzlich weniger als 5 Menschen mit Behinderungen gearbeitet. Deshalb hat der Chef von dem Betrieb gesagt: Es muss jetzt keine "Schwer-Behinderten-Vertretung" mehr geben. Die Menschen von der Schwer-Behinderten-Vertretung fanden das nicht richtig. Sie haben vor Gericht geklagt und jetzt gewonnen. Die Richter vom Bundes-Arbeits-Gericht haben gesagt: wenn ihr einmal gewählt seid, dürft ihr bleiben.