Rundfunk-Beitrag soll sinken

Der Rundfunk-Beitrag soll im nächsten Jahr um 30 Cent gesenkt werden. Das schlägt die unabhängige Gebühren-Kommission vor. Die Kommission wird auch kurz KEF genannt.

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Auf einem Tisch liegt ein Überweisungsschein für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Auf einem Tisch liegt ein Überweisungs-Schein für den Beitrags-Service von ARD, ZDF und Deutschland-Radio. (picture-alliance / dpa / Arno Burgi)
Nach dem Vorschlag der KEF müsste dann jeder Haushalt 17 Euro 20 pro Monat zahlen. Der Rundfunk-Beitrag war bereits im Jahr 2015 um 48 Cent pro Monat gesenkt worden. 2014 erhielten ARD, ZDF und Deutschland-Radio insgesamt 8,32 Milliarden Euro Gebühren. Die Aufgabe der KEF ist es, einen Vorschlag über die Beitrags-Höhe für die nächsten Jahre zu machen. Die Bundes-Länder können der Empfehlung folgen oder nicht. Der Rundfunk-Beitrag wird per Gesetz festgelegt.
Mit dem Rundfunk-Beitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender größtenteils finanziert. Sie erhalten aber teilweise auch Einnahmen aus Werbung. Seit dem Jahr 2013 muss der Rundfunk-Beitrag für ARD, ZDF und Deutschland-Radio pro Wohnung oder Betrieb gezahlt werden. Der Rundfunk-Beitrag hat die Rundfunk-Gebühr abgelöst. Die Rundfunk-Gebühr richtete sich nur nach der Zahl und Art der Geräte in einem Haushalt, etwa nach der Zahl der Fernseher und Radios.

Wörterbuch

  • ZDF

    Das ZDF ist ein Fernseh-Sender. ZDF ist die Abkürzung für „Zweites Deutsches Fernsehen“. Es heißt so, weil es zuerst den Fernseh-Sender ARD gab. Diesen nennt man auch "Das Erste". Das ZDF gibt es seit dem Jahr 1963. Die Zentrale vom ZDF ist in der Stadt Mainz im Bundes-Land Rheinland-Pfalz.

  • ARD

    Die ARD ist ein Fernseh-Sender. Man sagt auch "Das Erste" dazu. Die ARD ist aber auch ein Verein: In der ARD arbeiten die Fernseh- und Radio-Sender aus allen Bundes-Ländern zusammen. Diese Sender heißen zum Beispiel Westdeutscher Rundfunk (WDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR) oder Mitteldeutscher Rundfunk (MDR). Der lange Name von der ARD ist: "Arbeits-Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten der Bundesrepublik Deutschland".

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