Die Richter vom Europäischen Gerichts-Hof sagen: In so einem Fall haben die Menschen mit Behinderung unter bestimmten Bedingungen das Recht auf eine andere Stelle in ihrer Firma.
In dem Urteil heißt es aber auch: Es muss eine passende Stelle geben, die gerade frei ist. Und das Ganze darf die Firma nicht zu sehr belasten, zum Beispiel, wenn es um die Kosten geht.
Geklagt hatte ein Mann aus dem Land Belgien. Er hat dort bei der Eisenbahn gearbeitet. Er wurde dann herz-krank und durfte nicht mehr wie geplant auf den Gleisen arbeiten. Er hat dann noch kurz in einem Lager gearbeitet und wurde dann entlassen. Er hat gegen seine Kündigung geklagt.