
Die Partei NPD hat am obersten deutschen Gericht geklagt. Das ist das Bundes-Verfassungs-Gericht. Es ist in der Stadt Karlsruhe. Die NPD hat gesagt: Der Bundes-Präsident darf nicht für oder gegen bestimmte Parteien sein. Er soll ein Präsident für alle Deutschen sein - egal, welche Partei sie gut finden. Die Partei wollte, dass die Richter dem Präsidenten das Schimpfen verbieten.
Aber die Richter haben gesagt: Es ist in Ordnung, wenn der Präsident "Spinner" sagt. Der Präsident darf eine Meinung haben. Und er darf diese Meinung auch sagen. Der Bundes-Präsident hat das Wort schon vor einem Jahr gesagt. Er hat mit Schülern gesprochen. Rechts-extreme haben damals vor einem Wohn-Heim von Ausländern demonstriert. Die Rechts-extremen waren gegen die Ausländer. Die Partei NPD hat die Proteste organisiert. Da hat der Bundes-Präsident gesagt: "Diesen Spinnern muss man ihre Grenzen aufzeigen." Der Bundes-Präsident hat also die Ausländer verteidigt.
Die Partei NPD hat noch eine zweite Klage am Gericht eingereicht. Dabei ging es darum, wie in Deutschland der Bundes-Präsident gewählt wird. Er wird von einer großen Versammlung gewählt. Sie heißt Bundes-Versammlung. In der Bundes-Versammlung wird nur gewählt, aber nicht diskutiert. Das wollte die NPD ändern. Aber die Richter haben auch dabei gegen die NPD entschieden. Die Richter haben gesagt: Es ist in Ordnung, wenn die Bundes-Versammlung nicht diskutiert.