Die Polizei ermittelt mehr wegen Beleidigung von Politikern

Für die Beleidigung von einem Politiker oder einer Politikerin gibt es ein besonderes Gesetz. Es ist der Paragraf 188 im Straf-Gesetz-Buch. Die Polizei ermittelt öfter als früher, weil jemand Politiker beleidigt haben soll.

Ein Wahlplakat von Friedrich Merz von der Partei CDU. Es ist beschmiert mit der Aufschrift "Nazi Pack".
Ein Wahlplakat von Friedrich Merz von der Partei CDU. Es ist beschmiert mit der Aufschrift "Nazi Pack". (IMAGO / Guido Schiefer)
Das hat eine Sprecherin von der Polizei einer Zeitung gesagt. Sie sagt: Im letzten Jahr gab es in Deutschland fast 4.500 Ermittlungen deswegen. Im Jahr davor waren es nur 2.600 Ermittlungen.
Der Paragraf 188 soll Politiker vor Beleidigungen schützen und vor übler Nachrede und Verleumdung. Das bedeutet: Man sagt etwas Schlechtes über einen Politiker, obwohl das gar nicht wahr ist. Wenn man das im Internet oder zum Beispiel bei einer Veranstaltung macht, ist das strafbar.
Man darf überhaupt keinen Menschen beleidigen oder verleumden. Wenn ein Politiker das Opfer ist, ist die Strafe aber höher. Dafür kann man bis zu 5 Jahre in ein Gefängnis kommen. Sonst sind es bis zu 2 Jahre.
Einige Fach-Leute und Politiker kritisieren das Gesetz. Sie sagen: Vor dem Gesetz müssen alle Menschen gleich sein. Sie sagen: Eine Strafe darf nicht höher sein, nur weil ein Politiker das Opfer ist.