
Der Prozess war in einem Gericht in der Stadt Dresden. Bachmann muss fast 10.000 Euro Strafe zahlen.
In dem Prozess ging es um einen Internet-Eintrag von Bachmann. Darin hatte er geschrieben: Flüchtlinge sind Drecks-Pack und Vieh-Zeug. So etwas ist in Deutschland aber verboten. Das nennt man "Volks-Verhetzung". Volks-Verhetzung heißt: Andere Menschen zu etwas Schlechtem aufstacheln.
Bachmann hat in dem Prozess gesagt: Ich habe das nicht im Internet geschrieben. Das war jemand anderes. Das Gericht hat ihm das aber nicht geglaubt.
Die Staats-Anwaltschaft hatte Bachmann angeklagt. Sie findet das Urteil nicht hart genug. Sie will, dass Bachmann ins Gefängnis muss. Die Staats-Anwaltschaft hat deshalb einen neuen Prozess beantragt.
Auch die Verteidigerin von Bachmann ist mit dem Urteil unzufrieden: Sie will, dass Bachmann keine Strafe bekommt. Auch sie will einen neuen Prozess.
Bachmann hat früher schon mehrmals Gerichts-Strafen bekommen. Er ist wegen Diebstahl und Drogen-Handel bestraft worden.