Neue Regeln bei Corona-Ausbruch

In Nordrhein-Westfalen mussten viele Menschen mit Einschränkungen im Alltag leben, weil es in einer Schlacht-Fabrik viele Corona-Fälle gab. Bund und Länder haben sich jetzt geeinigt, was sie künftig in einem solchen Fall tun wollen.

17.07.2020

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Das Foto zeigt Menschen in Gütersloh vor einem Fisch-Stand.
Bund und Länder haben sich über Corona-Beschränkungen bei einzelnen Ausbrüchen geeinigt. (dpa-Bildfunk / David Inderlied)
Die Bundes-Regierung und die Regierungen von den Bundes-Ländern haben entschieden: Einschränkungen im Alltag sind bei einem Corona-Ausbruch nötig. Sie sollen aber "ziel-genauer" sein. Das heißt: Die Einschränkungen sollen nicht automatisch für eine ganze Region gelten, sondern nur für ein ganz bestimmtes Gebiet. Das sollen die Behörden dort festlegen.
Für betroffene Gebiete sollen auch Beschränkungen bei der Einreise und der Ausreise möglich sein. Und zwar dann, wenn alle anderen Maßnahmen nicht mehr helfen. Zudem sollen Reisende aus betroffenen Regionen nur in Hotels oder Ferien-Wohnungen dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test haben. Die Bundes-Regierung hatte Ausreise-Verbote für ganze Land-Kreise vorgeschlagen. Das haben vor allem ost-deutsche Bundes-Länder abgelehnt.
Als Corona-Risiko-Gebiete gelten Regionen oder Orte, wo die Zahl der Neuinfektionen höher liegt als 50 pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen.