
Gustl Mollath hat am Dienstag, 6. August, die Psychiatrie verlassen. Vor 7 Jahren hatte ein Gericht entschieden: Gustl Mollath ist gefährlich. Er soll zum Beispiel seine Frau geschlagen haben. Deshalb wurde er in die Psychiatrie gesperrt. Jetzt hat ein anderes Gericht entschieden: Mollath darf nicht länger eingesperrt werden. Sein Fall muss noch einmal überprüft werden. Es wird deshalb noch weitere Gerichts-Verfahren geben.
Gustl Mollath sagte nach seiner Entlassung: „Ich habe noch nicht viel Zeit gehabt nachzudenken. Ich muss mich jetzt erst einmal orientieren. Ich muss mir eine Wohnung suchen.“
Die Psychiatrie ist ein besonderes Krankenhaus für geistig kranke Menschen. Manche geistig kranke Menschen sind gefährlich, zum Beispiel weil sie andere Menschen angreifen. Diese Kranken können eingesperrt werden. Darüber muss in Deutschland aber immer ein Gericht entscheiden.
Mollath hatte viel versucht, um aus der Psychiatrie wieder raus zu kommen. Er hat mit Politikern und mit Journalisten gesprochen. Deshalb ist sein Fall inzwischen in ganz Deutschland bekannt.