
Bisher war es so: Wenn jemand mit einer Behinderung ständig einen gesetzlichen Betreuer braucht, darf er nicht wählen. Das betrifft vor allem Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten. Bei ihnen kümmern sich oft Betreuer um die Organisation von ihren Sachen oder um ihr Geld. Bei der Bundestags-Wahl im Jahr 2013 durften zum Beispiel mehr als 80.000 Menschen wegen diesen Regeln nicht mitmachen.
Das höchste Gericht in Deutschland ist das Bundes-Verfassungs-Gericht. Das Gericht hat im Januar gesagt: Die Regeln sind gegen das Grundgesetz. Wir brauchen neue Regeln. Der Bundestag hat solche neuen Regeln beschlossen. Sie sollten aber erst ab Juli gelten.
Behinderten-Verbände und einige Parteien haben gesagt: Die Regeln müssen schon früher gelten. Sonst können viele behinderte Menschen nicht bei der Europa-Wahl mitmachen. Einige Parteien haben deshalb einen Antrag bei dem Gericht gestellt. Jetzt hat das Gericht gesagt: Behinderte Menschen mit einem gesetzlichen Betreuer dürfen auch schon bei der Europa-Wahl mitmachen.