
Eine Ärztin hatte beim Bundes-Verfassungsgericht geklagt. Die Ärztin ist lesbisch. Sie lebt mit einer Frau zusammen. Diese Frau hat ein Kind adoptiert. Die Ärztin will das Kind auch adoptieren. Sie sagt, alle 3 sind zusammen eine Familie. Das Kind hat 2 Mütter. Dies sollen auch die Ämter anerkennen.
Die Richter haben entschieden: Die Ärztin darf das Kind adoptieren. Die Entscheidung gilt nicht nur für diese Familie, sondern für alle homo-sexuellen Paare in Deutschland. Sie bekommen damit mehr Rechte.
Manche Politiker meinen aber, dass das nicht genug ist. Sie fordern, dass homo-sexuelle Paare genau dieselben Rechte bekommen sollen wie Ehe-Paare aus einer Frau und einem Mann. Bisher ist das nicht so: Zum Beispiel dürfen homo-sexuelle Paare noch immer nicht zusammen und gleichzeitig ein Kind adoptieren. Und sie zahlen auch mehr Steuern als Ehe-Paare.
Aber manche konservative Politiker finden, das Urteil zur Adoption geht schon zu weit. Sie finden, jedes Kind sollte einen Vater und eine Mutter haben. Sie glauben, zwei Männer oder zwei Frauen können nicht so gut für ein Kind sorgen.