Die Ministerinnen und Minister von der Bundes-Regierung haben darüber beraten und beschlossen: Kinder, die in einen Kinder-Garten oder in die Schule gehen, müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Die Eltern müssen das nachweisen. Das gilt auch für die Lehrerinnen und Lehrer und die Erzieher und Erzieherinnen.
Auch Menschen, die sich um Kranke kümmern, müssen geimpft sein. Das betrifft zum Beispiel das Personal in Kranken-Häusern. Außerdem sollen die Bewohner von Flüchtlings-Heimen und das Personal geimpft werden.
Das neue Gesetz soll ab März 2020 gelten. Ab dann könnte es Kindern ohne Impfung verboten werden, in die Kitas oder Schulen zu kommen. Für die Eltern könnte es eine Geld-Strafe geben. Das Gesetz ist aber noch nicht endgültig beschlossen. Vorher muss auch der Bundestag zustimmen.
Die Bundes-Regierung will mit einer Impf-Pflicht verhindern, dass sich die Masern wieder ausbreiten. Zuletzt hatte es immer wieder Masern-Ausbrüche gegeben, weil nicht genug Menschen gegen die gefährliche Krankheit geimpft sind.