
Das Gericht in der Haupt-Stadt Budapest hat gesagt: Maja T. hat als Mitglied von einer links-extremen Gruppe Teilnehmer von einer rechts-extremen Demo angegriffen. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt. Die Staats-Anwaltschaft hatte 24 Jahre Haft gefordert.
Der Prozess gegen Maja T. war umstritten. Denn das Bundes-Verfassungs-Gericht hatte die Auslieferung an Ungarn verboten - allerdings erst, nachdem Maja T. schon nach Ungarn gebracht worden war. Außerdem gab es Bedenken, weil in Ungarn nicht alle Menschen-Rechte umgesetzt werden. Maja T. ist eine non-binäre Person. Das heißt sie findet, sie ist weder Mann noch Frau. Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden.
In mehreren deutschen Städten gab es Demonstrationen. Die Demonstranten sagen: Maja T. muss zurück nach Deutschland gebracht werden. Der Prozess in Ungarn war nicht gerecht.