EU stuft 7 Länder als "sichere Herkunfts-Staaten" ein

Die Europäische Union hat mehrere Länder zu "sicheren Herkunfts-Staaten" erklärt. Für die Menschen aus den Staaten bedeutet das: Sie können leichter aus der EU abgeschoben werden. Menschenrechts-Organisationen kritisieren das.

Vor dem Europäischen Parlament in Straßburg wehen die Flaggen der Europäischen Union  und von anderen Ländern.
Das Europäische Parlament in Straßburg (picture alliance / Eibner-Pressefoto / Ardan Fuessmann)
Zu den sogenannten sicheren Herkunfts-Staaten gehören 7 Länder. Es sind Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Das Europäische Parlament hat der Liste zugestimmt.
Für Geflüchtete aus diesen Ländern hat die Entscheidung Folgen: Sie können zwar immer noch in der EU Asyl beantragen. Aber sie müssen beweisen, dass sie in ihrer Heimat in Gefahr sind. Sonst müssen sie dorthin zurück. Das Ziel von der EU ist: Asyl-Verfahren sollen nicht mehr so lange dauern.
Menschen-Rechts-Organisationen kritisieren die Liste mit den "sicheren Herkunfts-Staaten". Die Organisationen sagen: Zum Beispiel Tunesien ist nicht sicher. Die Menschen-Rechte werden dort nicht eingehalten. Sie sagen auch: Jeder Mensch hat ein Recht auf Asyl.

Wörter-Buch

  • Asyl

    Länder können Menschen Asyl geben. Dass heißt: die Menschen dürfen in diesem Land leben. Sie bekommen dort Schutz. Flüchtlinge suchen oft Asyl, weil sie in ihrem Land verfolgt werden, oder weil dort Krieg ist. Wenn Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie oft lange auf eine Entscheidung warten. In dieser Zeit nennt man die Flüchtlinge Asyl-Bewerber.

  • Asyl-Recht

    Viele Länder haben ein Asyl-Recht. Das sind Gesetze. In den Gesetzen steht, welche Flüchtlinge in dem Land leben dürfen. Wenn ein Flüchtling in ein Land kommt, kann er dort um Asyl bitten. Wenn er kein Asyl bekommt, muss er das Land oft wieder verlassen.

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