Kündigung nicht okay

Ein Arzt darf sich scheiden lassen und wieder heiraten – auch wenn er in einem katholischen Kranken-Haus arbeitet. Das hat das Bundes-Arbeits-Gericht entschieden.

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Das Bundes-Arbeits-Gericht in Erfurt
Das Bundes-Arbeits-Gericht in Erfurt (dpa/Michael Reichel)
Ein katholisches Kranken-Haus in der Stadt Düsseldorf hatte einem Chef-Arzt gekündigt. Der Grund: Er hatte zum 2. Mal geheiratet. In der katholischen Kirche darf man aber nur einmal heiraten. Der Arzt hat gegen die Kündigung geklagt.
Das Arbeits-Gericht hat gesagt: Die Kündigung war nicht okay. Der Mann hat seine Pflichten als Arzt nicht verletzt.
Der Europäische Gerichts-Hof hatte in dem Fall bereits vor einiger Zeit entschieden: Kirchen können von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie sich an die Regeln von der Kirche halten. Das gilt aber nur, wenn das Verhalten ganz wichtig für die Arbeit ist. Bei Ärzten sind das Privat-Leben und der Glaube aber nicht wichtig für die Arbeit.

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  • Gericht

    An einem Gericht entscheiden Richter und Richterinnen über Streit-Fälle. Sie kennen die Gesetze und entscheiden, ob jemand etwas Verbotenes getan hat.

  • Katholische Kirche

    Die Katholische Kirche ist eine der großen Religions-Gemeinschaften in Deutschland und in der Welt. Die Gläubigen nennt man Katholiken oder Katholikinnen. Katholik wird man durch die Taufe. Die meisten Familien lassen ihre Kinder als Babys taufen. Der oberste Chef von der katholischen Kirche in der ganzen Welt ist der Papst. Katholiken sind Christen. Die meisten Christen in Deutschland sind entweder katholisch oder evangelisch.

  • evangelische Kirche

    Die evangelische Kirche ist eine von den beiden großen Kirchen in Deutschland. Sie gehört zum Christentum. Evangelische Christen heißen auch Protestanten. Der Name kommt aus der Geschichte: Die evangelische Kirche ist entstanden, weil Christen protestiert haben. Vor ungefähr 500 Jahren haben sie sich gegen schlechte Zustände in der katholischen Kirche gewehrt. Ein wichtiger Anführer der Proteste war Martin Luther.

  • Europäischer Gerichts-Hof

    Der Europäische Gerichts-Hof ist das Gericht für die EU. Wenn es Streit um neue Gesetze in der EU gibt, dann müssen die Richter und Richterinnen diesen Streit klären. Alles was sie entscheiden, gilt für alle Menschen in der EU. Der Gerichts-Hof sitzt in dem Land Luxemburg. Abgekürzt heißt er EuGH. Es gibt ihn seit dem Jahr 1953.

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