Künast mit Verfassungs-Beschwerde erfolgreich

Renate Künast ist eine Politikerin von der Partei Bündnis90/Die Grünen. Sie hat in den sozialen Medien viele Hass-Kommentare bekommen. Dagegen hat sie vor dem höchsten deutschen Gericht geklagt und Recht bekommen.

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Renate Künast von Bündnis 90/Die Grünen auf dem Podium der Bundespressekonferenz
Renate Künast bei einer Pressekonferenz zum Hilfskonzept für die Opfer der Colonia Dignidad (IMAGO / photothek / Florian Gaertner)
Das Bundes-Verfassungs-Gericht in Karslruhe hat entschieden: Die Hass-Kommentare haben die Persönlichkeits-Rechte von Künast verletzt. In den Kommentaren wurde sie übelst beschimpft. Künast hat sich über das Gerichts-Urteil gefreut und gesagt: Das ist ein toller Tag für die Rechts-Geschichte.
Facebook muss jetzt die Daten von den Nutzern herausgeben, die Künast beschimpft haben. Künast kann dann gegen diese Menschen rechtlich vorgehen. Die Kommentare bezogen sich auf eine Äußerung von Künast aus dem Jahr 1986. Damals hat sie sich zum Thema Gewalt gegen Kinder geäußert.

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  • Gericht

    An einem Gericht entscheiden Richter und Richterinnen über Streit-Fälle. Sie kennen die Gesetze und entscheiden, ob jemand etwas Verbotenes getan hat.

  • Facebook

    Facebook ist ein sehr bekanntes Internet-Angebot. Auf Facebook kann jeder seine eigene Internet-Seite anlegen. Und man kann sich die Seiten von seinen Freunden anschauen und sich Nachrichten schicken. Facebook ist ein englisches Wort. Wörtlich übersetzt heißt es "Gesichter-Buch". Facebook gehört zu der Firma Meta aus dem Land USA.

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