Das Bundes-Verfassungs-Gericht in Karslruhe hat entschieden: Die Hass-Kommentare haben die Persönlichkeits-Rechte von Künast verletzt. In den Kommentaren wurde sie übelst beschimpft. Künast hat sich über das Gerichts-Urteil gefreut und gesagt: Das ist ein toller Tag für die Rechts-Geschichte.
Facebook muss jetzt die Daten von den Nutzern herausgeben, die Künast beschimpft haben. Künast kann dann gegen diese Menschen rechtlich vorgehen. Die Kommentare bezogen sich auf eine Äußerung von Künast aus dem Jahr 1986. Damals hat sie sich zum Thema Gewalt gegen Kinder geäußert.