
Das Bundes-Verwaltungs-Gericht hat gesagt: Die männlichen Küken dürfen erst einmal weiter getötet werden. Das gilt aber nur noch so lange, bis es ein neues Verfahren gibt. Das Gericht hat auch gesagt: Der Tierschutz ist wichtiger als das wirtschaftliche Interesse. Es gibt aber keine Möglichkeit, das Küken-Töten sofort zu verbieten.
Zuerst müssen die Betriebe auf einen neuen Test umstellen. Dafür bekommen die Betriebe Zeit. Mit dem Test kann man in Hühner-Eier hineinsehen. Man kann sehen, ob es männliche oder weibliche Küken werden. Die Eier mit den männlichen Küken werden nicht ausgebrütet. Aus diesen Eiern wird Tierfutter gemacht.