Kopftuch-Streit entschieden

Eine Muslimin aus Bochum muss bei der Arbeit ihr Kopftuch abnehmen. Das hat ein Gericht entschieden. Die Frau arbeitet als Kranken-Schwester in einem Kranken-Haus von der evangelischen Kirche.

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Die Klägerin spricht vor dem Bundes-Arbeitsgericht mit ihren Begleitern.
Die Klägerin vor dem Bundes-Arbeitsgericht (dpa / Martin Schutt)
Die Richter haben gesagt: Wer in einem Kranken-Haus von der Kirche arbeitet, muss sich neutral verhalten. Das bedeutet in diesem Fall: Die Frau darf nicht zeigen, dass sie Muslimin ist. Das Kopftuch ist aber ein Zeichen von vielen muslimischen Frauen. Sie zeigen damit, dass sie Muslimin sind.
Fach-Leute meinen: Das Urteil ist auch wichtig für andere Menschen. Nämlich für alle, die nicht evangelisch oder katholisch sind und bei einer evangelischen oder katholischen Einrichtung arbeiten.