![Eine Ärztin führt den Ultraschall-Scanner über den Bauch von einer Frau. Eine Ärztin führt den Ultraschall-Scanner über den Bauch von einer Frau.](https://bilder.deutschlandfunk.de/8c/5e/59/0f/8c5e590f-c761-4d95-8b22-5f3fd6e57da1/ultraschall-gynaekologische-untersuchung-100-1920x1080.jpg)
Zum Beispiel können Frauen in den ersten 3 Monaten von einer Schwangerschaft abtreiben. Die Frauen müssen sich dazu vorher von einer Beratungs-Stelle beraten lassen. Außerdem können schwangere Frauen nach einer Vergewaltigung abtreiben. Oder wenn ihre Gesundheit in Gefahr ist.
Vor 1 Jahr hat die Bundes-Regierung gesagt: Eine Gruppe von Expertinnen und Experten soll diese Regeln überprüfen. Jetzt haben die Expertinnen einen Bericht geschrieben. Das Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" zitiert daraus. In dem Bericht steht: Abtreibungen grundsätzlich zu verbieten ist gegen das Verfassungs-Recht.
Die Experten-Gruppe sagt deshalb: Abtreibungen sollten in den ersten 12 Wochen von einer Schwangerschaft erlaubt sein. Die Experten-Gruppe sagt aber auch: Ab der 22. Schwangerschafts-Woche sollten Abtreibungen verboten bleiben. Denn ab dieser Zeit kann ein Fötus überleben, wenn er geboren wird. Fötus nennt man das Kind im Bauch von der Mutter.
Der Experten-Bericht wird demnächst offiziell vorgestellt. Dann muss die Bundes-Regierung entscheiden, ob sie ein neues Gesetz zu Abtreibungen macht.