Die Richterinnen und Richter meinen: Man kann den Anspruch auf eine Entschädigungen nicht vererben. Deswegen bekommt Maike Kohl-Richter das Geld nicht. Es geht um den Autoren Heribert Schwan. Er hat mit Helmut Kohl viele Stunden über dessen Leben gesprochen. Die Gespräche hat er aufgenommen. Allerdings haben sich Kohl und Schwan später zerstritten. Schwan hat trotzdem in seinem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" ausführlich aus den Aufnahmen zitiert.
Dagegen hat Kohl mit Erfolg geklagt. Kurz nach dem ersten Urteil ist er gestorben. Höhere Gerichts-Instanzen haben die Entschädigung bestätigt, aber entschieden: Der Autor und sein Verlag müssen das Geld nicht mehr zahlen. Denn die Entschädigung kann nicht vererbt werden. Das hat der Bundes-Gerichtshof bestätigt.