
Manche Menschen gehören nicht zu einer Religion. Das heißt: Sie sind zum Beispiel nicht evangelisch oder katholisch. Sie sind auch nicht muslimisch oder jüdisch. Die Kinder von diesen Menschen gehen nicht in den Religions-Unterricht. Sie gehen in den Ethik-Unterricht. Dort lernen sie vieles, was die anderen Schüler im Religions-Unterricht lernen. Sie lernen zum Beispiel etwas über Menschen-Rechte und darüber, was gut ist und was schlecht. Aber sie lernen nichts über einen bestimmten Gott.
An vielen Schulen gibt es Ethik-Unterricht nur für ältere Kinder. Das fand eine Mutter aus dem Bundes-Land Baden-Württemberg nicht gut. Sie hat gesagt: Es soll schon in der Grund-Schule Ethik-Unterricht geben. Sie hat gesagt: Wenn es nur Religions-Unterricht gibt, ist das für die Kinder ohne Religion ungerecht.
Die Frau ist zu einem Gericht gegangen. Dort haben die Richter entschieden, ob es in Baden-Württemberg in Zukunft Ethik-Unterricht an den Grund-Schulen geben muss. Die Richter haben Nein gesagt.
Die Richter haben sich das Grund-Gesetz genau durchgelesen. Darin steht: Religion muss es an Grund-Schulen als Unterrichts-Fach geben. Über Ethik-Unterricht steht nichts im Grund-Gesetz. Die Richter haben deshalb entschieden: Es ist nicht ungerecht, wenn es keinen Ethik-Unterricht an der Grund-Schule gibt.
Die Mutter findet es immer noch ungerecht, dass ihre Kinder an der Grund-Schule keinen Ethik-Unterricht haben. Sie will jetzt zum Bundes-Verfassungs-Gericht gehen.