
Kinder-pornografische Bilder werden oft im Internet getauscht. Das passiert auf besonders gesicherten Seiten. Diese Seiten heißen Dark-Net. Wer dort hinein will, muss selbst Kinder-Pornografie mitbringen.
Für die Polizei war das bisher ein Problem. Denn sie durfte keine Kinder-Pornografie hochladen und konnte die Täter im Dark-Net deshalb auch nicht finden.
Das soll sich jetzt ändern. Die Polizei darf in Zukunft Bilder ins Dark-Net hochladen, auf dem Kinder beim Sex zu sehen sind. Das hat der Bundestag beschlossen. Die Bilder dürfen aber nicht echt sein. Ein Computer muss sie künstlich hergestellt haben. Die Polizei hofft, dass Täter sich dafür interessieren und so gefunden und bestraft werden können.
Außerdem kann die Polizei leichter gegen Cyber-Grooming vorgehen. Cyber-Grooming heißt: Eine erwachsene Person nimmt im Internet Kontakt mit einem Kind auf, um sich mit ihm zu treffen und Sex zu haben. Manchmal tut die Polizei so, als wäre sie ein Kind. Wenn darauf jemand hereinfällt und Kontakt aufnimmt, kann er auch dafür in Zukunft eine Strafe bekommen.
Der Bundestag will damit Kinder im Internet besser schützen.