Richter-Bund: Es gibt so viele unerledigte Kriminal-Fälle wie noch nie

In dem Justiz-System von Deutschland arbeiten zu wenige Menschen. Das führt zu Problemen zum Beispiel an Gerichten. Der Deutsche Richter-Bund sagt jetzt: Es gibt so viele unerledigte Kriminal-Fälle wie noch nie.

Ein Staats-Anwalt legt einen Stapel Akten auf einen Tisch.
Die Staats-Anwälte und Staats-Anwältinnen haben zu viele Fälle. (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
Ein Kriminal-Fall bedeutet: Ein Mensch wird verdächtigt, etwas Verbotenes gemacht zu haben. Die Polizei ermittelt dann zusammen mit der Staats-Anwaltschaft. Ein Staats-Anwalt liest dann alle Akten und Beweise. Am Gericht erzählt der Staats-Anwalt dann dem Richter, was passiert ist. Der Staats-Anwalt sagt auch, warum der Mensch schuldig ist und welche Strafe er bekommen soll.
Sven Rebehn ist der Chef von dem Deutschen Richter-Bund. Er sagt: Es gibt viel zu wenig Staats-Anwälte. Und: Es gibt inzwischen 1 Million unerledigte Fälle. Das Problem ist: In Deutschland müssen die Kriminal-Fälle innerhalb von einer bestimmten Zeit erledigt sein. Wenn die Staats-Anwälte das nicht schaffen, dann dürfen sie manchmal nicht weiter ermitteln. Und dann kommen einige Kriminelle ganz ohne Strafe davon.
Neben dem Personal-Mangel gibt es noch andere Gründe für die unerledigten Fälle. Die Staats-Anwälte brauchen nämlich oft länger für einen Fall. Denn sie müssen heutzutage viel mehr digitale Beweise angucken, zum Beispiel Chats oder Fotos. Und noch ein Grund: Die Gesetze in Deutschland werden immer komplizierter.

Wörter-Buch

  • Staats-Anwalt oder Staats-Anwältin

    Ein Staats-Anwalt oder eine Staats-Anwältin kennt sich gut mit Gesetzen aus. Er oder sie arbeitet mit der Polizei zusammen. Er oder sie prüft, ob jemand etwas Verbotenes getan hat. Man sagt dann: Der Staats-Anwalt ermittelt. Der Staats-Anwalt darf nur dann ermitteln, wenn er gute Gründe hat, jemanden zu verdächtigen. Der Staats-Anwalt fordert vor Gericht eine Strafe für den, der etwas Verbotenes getan hat.

  • Justiz

    Der Begriff Justiz kommt aus dem Lateinischen, von dem Wort "ius", das heißt "Recht". Zur Justiz zählen alle staatlichen Einrichtungen, die mit dem Recht zu tun haben. Zur Justiz gehören zum Beispiel Richter und Gerichte. Es gehören auch die Staats-Anwälte dazu. Sie sind bei Verbrechen für die Anklage zuständig. Auch Gefängnisse zählen zur Justiz.

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