![Ein Mitglied der "Jungen Alternative" trägt auf einer Wahlkampfveranstaltung eine Fahne mit dem Logo der Organisation. Ein Mitglied der "Jungen Alternative" trägt auf einer Wahlkampfveranstaltung eine Fahne mit dem Logo der Organisation.](https://bilder.deutschlandfunk.de/d2/77/af/4f/d277af4f-405d-428e-8108-fc0bd4409194/junge-alternative-102-1920x1080.jpg)
Die Jugend-Organisation von der AfD heißt Junge Alternative. Letztes Jahr hat der Verfassungs-Schutz gesagt: Die Junge Alternative ist rechts-extremistisch.
Dagegen haben die AfD und die Junge Alternative sich vor Gericht beschwert. Das Verwaltungs-Gericht in Köln hat jetzt aber entschieden: Es ist in Ordnung, dass der Verfassung-Schutz die Junge Alternative so einstuft.
Die Richter sagen: Die Junge Alternative ist gegen Asyl-Bewerber und Migranten. Sie will, dass nur Deutsche in Deutschland leben. Das ist gegen die Menschen-Würde. Die Richter sagen auch: Der Verfassungs-Schutz unternimmt ja nichts gegen die Junge Alternative. Er beobachtet sie nur. Eine extremistische Gruppe darf der Verfassungs-Schutz besonders gut beobachten: Er kann zum Beispiel Telefone abhören oder Spione einsetzen.
Die AfD will sich jetzt bei einem höheren Gericht gegen diese Entscheidung beschweren.