Henri kommt auf Real-Schule

Henri ist 12 Jahre alt. Er hat das Down-Syndrom. Das heißt, er kann nicht so gut lernen. Trotzdem wird er jetzt auf die Real-Schule gehen. Darüber freut sich seine Familie.

10.04.2015

Audio herunterladen
Der 12-jährige Henri sitzt in einem Klassen-Raum.
Henri darf auf die Real-Schule (dpa / Uwe Anspach) (dpa / Uwe Anspach)
Henri wollte eigentlich nach der 4. Klasse auf das Gymnasium gehen. Das hat das Gymnasium aber nicht erlaubt. Im neuen Schul-Jahr kann Henri jetzt auf die Real-Schule in seinem Heimat-Ort in dem Bundes-Land Baden-Württemberg gehen. Die Schule bekommt dafür mehr Geld. So kann sie mehr Lehrer einstellen. Die Lehrer sollen sich dann besonders um Henri kümmern. Seine Mutter sagt: Wir sind sehr glücklich. Weil seine Eltern und die Schulen so lange gestritten haben, wiederholt Henri im Moment die 4. Klasse.
Wegen der Geschichte von Henri hat es in Baden-Württemberg viel Aufregung gegeben. Die Regierung von Baden-Württemberg hat früher nämlich gesagt: Die Schulen müssen behinderte Kinder nicht aufnehmen. Ab dem nächsten Schul-Jahr entscheiden das nun nicht mehr die Schulen, sondern die Eltern. Kinder mit einer Behinderung dürfen dann auch auf das Gymnasium oder die Real-Schule. Es ist egal, ob sie die Abschlüsse schaffen oder nicht.
Diese Entscheidung hat auch mit der UNO zu tun. Das ist ein Verein, in dem fast alle Länder der Erde sind. Sie haben beschlossen: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderung. Das gilt auch für die Schule. Allerdings darf in Deutschland jedes Bundes-Land selber entscheiden, was das genau bedeutet. Darum gibt es in Deutschland viele verschiedene Regelungen.

Wörterbuch

  • Bundes-Länder

    Deutschland besteht aus 16 Bundes-Ländern. Sie heißen zum Beispiel Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. Jedes Bundes-Land hat eine Landes-Regierung. Der Chef von einer Landes-Regierung ist der Minister-Präsident oder die Minister-Präsidentin.

  • Down-Syndrom

    Down-Syndrom ist eine bestimmte Art von Behinderung. Die Behinderung ist angeboren, das heißt, man hat sie schon bei der Geburt. Die meisten Menschen mit Down-Syndrom haben eine leichte geistige Behinderung oder eine Lern-Behinderung. Außerdem haben viele Menschen durch das Down-Syndrom auch körperliche Probleme. Manche haben zum Beispiel einen Herz-Fehler, andere können nicht so gut hören oder sehen.

zum Wörterbuch