Härtere Strafen soll es dann geben, wenn jemand Bilder und Filme besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen. Aber auch, wenn jemand diese Bilder und Filme verbreitet - zum Beispiel im Internet. Dann kann die Person zwischen 1 und 15 Jahren ins Gefängnis kommen. Bisher waren es zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Gefängnis. Außerdem sollen Mitarbeiter in den Behörden besser ausgebildet werden und Ermittler mehr Möglichkeiten bekommen, um Täter zu verfolgen.
In dem Gesetz heißt es nicht mehr "sexueller Missbrauch von Kindern". Es heißt "sexualisierte Gewalt gegen Kinder". Damit sollen die Verbrechen klar benannt werden. Hintergrund ist, dass in Deutschland immer neue Fälle von organisierter sexueller Gewalt gegen Kinder bekannt geworden sind. Zum Beispiel in Münster und Bergisch Gladbach.