Gewalt von Links-Extremen

In der Stadt Leipzig haben links-extreme Demonstranten Polizisten angegriffen. 13 Polizisten wurden verletzt. Die Demonstranten wollten, dass eine verbotene Internet-Plattform wieder erlaubt wird.

31.01.2020

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Demonstranten tragen ein Transparent. Dahinter ist Feuerwerk zu sehen.
Proteste gegen das Verbot von "linksunten.indymedia" (ZB/Sebastian Willnow)
Die Internet-Plattform heißt "Linksunten". Vor 2 Jahren hat die Bundes-Regierung den Verein verboten, der "Linksunten" aufgebaut hat. Der Grund dafür war: Auf der Plattform gab es Aufrufe zu Gewalt.
Mehrere Menschen haben gegen das Verbot geklagt. Sie sagen: Das Verbot ist gegen die Meinungs-Freiheit. Aber das Bundes-Verwaltungs-Gericht hat entschieden: "Linksunten" bleibt verboten.

Wörterbuch

  • Demonstration

    Bei einer Demonstration gehen viele Menschen zusammen auf die Straße. Sie wollen ihre Meinung sagen. Oft tragen sie Schilder oder bemalte Stoff-Bahnen. Darauf schreiben sie, was sie denken. Das kurze Wort für Demonstration heißt Demo. In Deutschland gibt es ein Grund-Recht: Alle Menschen dürfen demonstrieren - so lange sie sich dabei an die Gesetze halten. Das Grund-Recht heißt: Versammlungs-Freiheit.

  • Internet

    Das Internet ist ein welt-weites Netz aus Computern. Computer auf der ganzen Welt sind über viele Kabel miteinander verbunden. Wenn ein Computer an das Internet angeschlossen ist, kann man darauf Informationen aus aller Welt sehen - zum Beispiel diese Nachrichten in einfacher Sprache. Auch Handys und andere Geräte können sich mit dem Internet verbinden.

  • links-extrem

    Links-Extreme finden, dass die Reichen zu viel zu sagen haben. Sie wollen den ganzen Staat verändern. Manche Links-extreme wollen auch die Demokratie abschaffen. Manche Links-extreme sind gewalt-tätig. Sie greifen zum Beispiel Polizisten an oder Neo-Nazis.

  • Bundes-Verwaltungs-Gericht

    Das Bundes-Verwaltungs-Gericht ist das oberste Verwaltungs-Gericht in Deutschland. Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Leipzig. Es entscheidet bei Streitigkeiten, die das Verwaltungs-Recht betreffen.

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