Bislang können sich Menschen nur zwischen "männlich" und "weiblich" entscheiden - oder sie machen gar keine Angabe. Die Angabe von dem Geschlecht steht im Geburten-Register. Das ist eine Akte mit wichtigen Daten wie Name und Geburtsdatum. Inter-Sexuelle haben Merkmale von beiden Geschlechtern, also von Mann und Frau. Bislang mussten sie aber die Worte "ohne Angabe" wählen. Das klang für viele so, als hätten sie kein Geschlecht.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat gesagt: Das geht nicht. Auch inter-sexuelle Menschen dürfen ihr Geschlecht eintragen. Darum will die Bundes-Regierung das Gesetz ändern. Inter-sexuelle Menschen können dann im Geburten-Register das Wort "divers" für ihr Geschlecht wählen. Vorher hat es Diskussionen gegeben. Die Regierung wollte ein Wort finden, das inter-sexuelle Menschen nicht diskriminiert. Am Ende haben sich die Politiker auf "divers" geeinigt.