Keine Zurückweisung an deutscher Grenze bei Asyl-Gesuch

Ein Gericht hat eine wichtige Entscheidung zur Asyl-Politik getroffen: Wenn Ausländer an der deutschen Grenze Asyl sagen, dürfen sie nicht sofort zurückgeschickt werden.

Ein Beamter der Bundespolizei kontrolliert einem Autofahrer.
Die Bundes-Polizei kontrolliert seit einiger Zeit mehr an den deutschen Grenzen. (picture alliance / dpa / Frank Hammerschmidt)
Drei Geflüchtete aus Somalia hatten vor Gericht geklagt. Das Gericht sagt nun: Erst muss geprüft werden, welches Land für den Asyl-Antrag zuständig ist. Diese Prüfung kann auch schon an der Grenze passieren. Die Bundes-Regierung muss sich daran halten.
Der Bundes-Innenminister heißt Alexander Dobrindt. Er ist CSU-Politiker. Dobrindt hat entschieden, dass die Bundes-Polizei an den Grenzen strenger kontrollieren soll. Die Polizei schickt Menschen zurück, auch wenn sie um Schutz bitten. Auch wenn das Gericht anders entschieden hat. Dobrindt sagt: Die Polizei schickt weiter Asyl-Bewerber an der Grenze zurück.
Zwei Männer und eine Frau aus Somalia waren mit dem Zug aus dem Land Polen nach Deutschland gekommen. Sie sagten zu der Bundespolizei: Wir wollen Asyl beantragen. Trotzdem mussten die drei Afrikaner wieder nach Polen zurück.

Wörterbuch

  • Asyl

    Länder können Menschen Asyl geben. Dass heißt: die Menschen dürfen in diesem Land leben. Sie bekommen dort Schutz. Flüchtlinge suchen oft Asyl, weil sie in ihrem Land verfolgt werden, oder weil dort Krieg ist. Wenn Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie oft lange auf eine Entscheidung warten. In dieser Zeit nennt man die Flüchtlinge Asyl-Bewerber.

  • Asyl-Recht

    Viele Länder haben ein Asyl-Recht. Das sind Gesetze. In den Gesetzen steht, welche Flüchtlinge in dem Land leben dürfen. Wenn ein Flüchtling in ein Land kommt, kann er dort um Asyl bitten. Wenn er kein Asyl bekommt, muss er das Land oft wieder verlassen.

  • Innen-Minister oder Innen-Ministerin

    Ein Innen-Minister oder eine Innen-Ministerin gehören zur Regierung. Sie sind für die Innen-Politik zuständig. Zur Innen-Politik gehören zum Beispiel diese Themen: Kriminalität, Terrorismus, Verwaltung und Einwanderung.

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