
Der syrische Flüchtling hat ein Bild von sich mit Bundes-Kanzlerin Merkel gemacht. Das Selfie ist sehr bekannt. Jemand hat dazu falsche Sachen geschrieben und dann auf Facebook geteilt. Er hat den Syrer einen Terroristen genannt. Jemand hat auch geschrieben: Der Syrer hat einen Obdach-Losen angezündet.
Die Richter von dem Landgericht Würzburg haben gesagt: Facebook hat die Lügen nicht geschrieben. Es hat die Lüge auch nicht verbreitet. Facebook muss erst etwas machen, wenn jemand dem Unternehmen sagt: Jemand hat mich beleidigt. Löscht das.
Der syrische Flüchtling kann gegen das Urteil Berufung einlegen.