Die Richter haben gesagt: Wenn die Influencer von einem Unternehmen Geld dafür bekommen, dass sie sein Produkt auf Instagram zeigen, dann müssen sie schreiben: Das ist Werbung. Wenn sie kein Geld dafür bekommen, müssen sie das auch nicht machen. Dann ist es auch keine verbotene Schleich-Werbung.
Ein Wirtschafts-Verband hatte unter anderem gegen die Influencerin Cathy Hummels geklagt. Sie hatte auf einem Instagram-Foto ein Stoff-Tier gezeigt. Das war nicht als Werbung gekennzeichnet. Über mehrere Klicks kam man aber auf die Seite von dem Hersteller. Doch weil Hummels dafür kein Geld bekommen hat, ist sie nicht verurteilt worden.