Das Landgericht Köln sagt: Helmut Kohl ist in seiner Persönlichkeit besonders schwer verletzt worden. Deshalb soll er eine so hohe Summe bekommen. Die Richter haben den Journalisten Heribert Schwan und den Verlag zu der Zahlung verurteilt. Kohl ist 87 Jahre alt und sehr krank.
Schwan sollte über Kohls Leben Bücher schreiben. Dazu hat er oft mit dem Alt-Kanzler geredet. Die Gespräche hat er auf 200 Tonbändern aufgezeichnet. Allerdings haben sich Kohl und Schwan später zerstritten. Schwan hat dennoch in seinem Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" ausführlich aus den Aufnahmen zitiert.
Das Urteil ist noch nicht rechts-kräftig. Das heißt: Der Verlag oder die Autoren können noch einmal vor Gericht gehen.