
Der Europäische Gerichts-Hof sagt: Es ist nicht erlaubt, ohne Grund die Daten zu speichern. Die Menschen könnten dann denken, ihr ganzes Leben wird überwacht. Die Richter sagen auch: Man darf nur dann Daten sammeln, wenn es eine große Gefahr gibt.
Das Wort dafür ist Vorrats-Daten-Speicherung. Das bedeutet, dass Daten von allen Menschen gespeichert werden. Zum Beispiel, von wo jemand angerufen hat. Außerdem werden Daten gespeichert, wenn man im Internet ist. Manche Dinge dürfen nicht gespeichert werden: zum Beispiel, was man am Telefon sagt oder was man in einer E-Mail schreibt.
Die Vorrats-Daten-Speicherung gibt es auch in Deutschland. Die Regierung sagt: Sie hilft, Verbrechen aufzuklären. Zum Beispiel, wenn man sieht, mit wem ein Krimineller telefoniert hat. Die Regierung sagt auch: Das Urteil von dem Europäischen Gerichts-Hof ändert unser Gesetz nicht. Daten-Schützer sagen aber: Deutschland muss aufhören, die Daten zu speichern.