Artikel 10

Niemand darf gegen unseren Willen unsere Briefe lesen, unsere SMS lesen oder uns belauschen.

08.01.2020

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Artikel 10 sagt: Niemand darf gegen unseren Willen unsere Briefe lesen. Niemand darf gegen unseren Willen unsere Telefon-Gespräche belauschen. Niemand darf gegen unseren Willen unsere SMS oder WhatsApp-Nachrichten sehen. Auch die Polizei darf das nicht. Auch Eltern dürfen das nicht. Auch Lehrer und Betreuer dürfen das nicht. Der Brief-Träger darf niemandem sagen, von wem wir ein Paket bekommen. Niemand darf in das Paket reingucken.
Es gibt eine Ausnahme: zum Beispiel, wenn ein Mensch Straf-Taten vorbereitet. Dann darf die Polizei die Briefe lesen. Dann darf die Polizei Telefon-Gespräche mithören und SMS kontrollieren. Die Polizei kann das aber nicht einfach so machen. Die Polizei braucht die Erlaubnis von einem Gericht. Die Polizei muss dem Gericht begründen, warum sie den Menschen verdächtigt.
Der Artikel 10 schützt unsere Kontakte zu anderen Menschen. Die gehen niemanden etwas an. Das Grundgesetz sagt: Wir alle dürfen unsere Geheimnisse haben.

Den Text von dem Artikel 10 finden Sie hier.