Grundgesetz Artikel 5

Jeder darf seine Meinung frei sagen. Die Medien dürfen frei arbeiten.

30.04.2024

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Grundgesetz Artikel 5. Einfach erklärt.
Grundgesetz Artikel 5. Einfach erklärt. (Deutschlandradio)
Artikel 5 von dem Grundgesetz sagt: Alle Menschen in Deutschland dürfen ihre Meinung frei sagen. Keiner kann ihnen das verbieten. Jeder Mensch darf frei sagen, was er von der Politik hält. Jeder Mensch kann die Regierung kritisieren. Alle Menschen in Deutschland dürfen frei aufschreiben, was sie denken. Das nennt man auch Meinungs-Freiheit.
Artikel 5 regelt auch die Freiheit für die Presse. Presse war früher das Wort für die Medien. Medien sind zum Beispiel Zeitungen, Radio, Fernsehen und Internet.
Die Freiheit für die Presse bedeutet: Die Medien dürfen über alle Themen berichten. Niemand darf den Medien verbieten, etwas zu veröffentlichen. Die Freiheit für die Presse nennt man auch Presse-Freiheit.
Artikel 5 sagt außerdem: Alle Menschen können sich frei informieren. Niemand darf vorschreiben, welche Zeitungen wir lesen sollen. Niemand darf uns verbieten, im Internet nach Informationen zu suchen.
Diese Freiheiten sind sehr wichtig für eine Demokratie. In einer Diktatur ist es dagegen verboten, seine Meinung frei zu sagen. In einer Diktatur können die Medien nicht frei arbeiten.
Für diese Freiheiten gibt es aber eine Ausnahme: Man darf seine Meinung nicht so sagen, dass man die Rechte von anderen Menschen verletzt. Man darf zum Beispiel keinen Hass verbreiten. Man darf nicht dazu aufrufen, Verbrechen zu begehen. Oft müssen Gerichte entscheiden, ob eine Meinung in Ordnung ist oder nicht.
Artikel 5 sagt auch: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Das heißt: Eine Schriftstellerin, eine Malerin oder ein Wissenschaftler dürfen frei arbeiten. Auch Professoren und Lehrer dürfen frei arbeiten.

Den Text von dem Artikel 5 finden Sie hier.