Grundgesetz Artikel 3

Alle Menschen haben die gleichen Rechte.

30.04.2024

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Grundgesetz Artikel 3. Einfach erklärt.
Artikel 3 sagt: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Frauen und Männer müssen die gleichen Rechte haben. Der Staat muss sich darum kümmern, dass die Nachteile für Frauen verschwinden. Frauen haben zum Beispiel Nachteile bei der Arbeit und bei der Bezahlung.
Menschen aus einer armen Familie haben die gleichen Rechte wie Menschen aus einer reichen Familie. Menschen, die Deutsch sprechen, haben die gleichen Rechte wie Menschen, die eine andere Sprache sprechen. Menschen, die hier geboren wurden, haben die gleichen Rechte wie Menschen, die woanders geboren wurden. Niemand darf besser oder schlechter behandelt werden wegen der Haut-Farbe.
Niemand darf besser oder schlechter behandelt werden wegen seinem Glauben. Niemand darf besser oder schlechter behandelt werden wegen seiner politischen Einstellung. Niemand darf schlechter behandelt werden wegen einer Behinderung.

Den Text von dem Artikel 3 finden Sie hier.