![OP-Maske und FFP-2-Maske liegen auf nassem Boden. OP-Maske und FFP-2-Maske liegen auf nassem Boden.](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_8/e6/FILE_8e690ded2875f5d240f3030aa36577ce/imago0137990004h-jpg-100-1280x720.jpg)
Der Bundes-Gesundheits-Minister heißt Karl Lauterbach. Er sagt: Ich will die Corona-Maßnahmen nicht verlängern. Es gibt zwar noch viele Infektionen, aber das Gesundheits-System arbeitet gut. Deshalb darf es keine Regeln mehr geben, die für ganz Deutschland gelten. Die Bundes-Länder müssen das selbst machen.
Die Bundes-Länder können Gebiete mit vielen Corona-Fällen zu Hotspots erklären. Hotspot ist englisch und bedeutet übersetzt: heißer Punkt. Gemeint ist damit, dass sich an einem bestimmten Ort das Corona-Virus besodners stark ausbreitet. Wenn ein Bundes-Land sagt, dass ein Gebiet ein Hotspot ist, dürfen die Corona-Maßnahmen dort wieder strenger sein.
Die Bundes-Regierung sagt: Es gilt das neue Infektions-Schutz-Gesetz: Das heißt, die Masken-Pflicht in Kranken-Häusern oder Pflege-Heimen kann bestehen bleiben. Auch die Masken-Pflicht in Bussen und Bahnen und auch eine Test-Pflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Aber es gilt nicht mehr automatisch eine Masken-Pflicht zum Beispiel im Super-Markt oder in anderen Geschäften.