![Helfer bringen einen umgestürzten Baum von den Schienen. Im Hinter-Grund steht ein Zug. Helfer bringen einen umgestürzten Baum von den Schienen. Im Hinter-Grund steht ein Zug.](https://bilder.deutschlandfunk.de/23/ac/47/6d/23ac476d-9280-4c0f-a59c-9e28b9991325/sturm-bahn-unwetter-orkan-zug-100-1920x1080.jpg)
Manchmal kommen Züge zu spät. Ab und zu fährt ein Zug auch gar nicht. Dann muss die Deutsche Bahn den Fahr-Gästen Geld zurück-geben. Denn die Fahr-Gäste haben ja einen Fahr-Schein gekauft.
Jetzt gilt: bei Not-Fällen muss die Bahn kein Geld zurück-geben. Solche Not-Fälle sind zum Beispiel: Es hat ein Un-Wetter gegeben. Oder Menschen sind auf den Gleisen herum-gelaufen. Oder jemand hat Kabel an den Gleisen gestohlen. Kommt der Zug deswegen zu spät oder fährt der Zug deswegen gar nicht, bekommen die Fahr-Gäste kein Geld zurück.
Das ist eine neue Regel von der Europäischen Union. Deutschland gehört zu der Europäischen Union. Deswegen gilt diese Regel auch bei der Deutschen Bahn.