Manchmal kommen Züge zu spät. Ab und zu fährt ein Zug auch gar nicht. Dann muss die Deutsche Bahn den Fahr-Gästen Geld zurück-geben. Denn die Fahr-Gäste haben ja einen Fahr-Schein gekauft.
Jetzt gilt: bei Not-Fällen muss die Bahn kein Geld zurück-geben. Solche Not-Fälle sind zum Beispiel: Es hat ein Un-Wetter gegeben. Oder Menschen sind auf den Gleisen herum-gelaufen. Oder jemand hat Kabel an den Gleisen gestohlen. Kommt der Zug deswegen zu spät oder fährt der Zug deswegen gar nicht, bekommen die Fahr-Gäste kein Geld zurück.
Das ist eine neue Regel von der Europäischen Union. Deutschland gehört zu der Europäischen Union. Deswegen gilt diese Regel auch bei der Deutschen Bahn.