Urteil zur Arbeits-Zeit

Ein wichtiges Gericht in Deutschland hat ein Urteil gesprochen. Darin steht: Bald müssen alle angestellten Menschen in Deutschland ihre Arbeits-Zeit genau aufschreiben.

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Eine Frau steckt eine Karte in ein Gerät. Das gerät schreibt auf, wann die Frau zur Arbeit gekommen ist.
Ein Gerät mit dem Namen Stech-Uhr. Das Gerät schreibt auf, wann jemand zur Arbeit gekommen ist. (imago / photothek)
Bisher ist die Regel in Deutschland so: Die Menschen sollen so viel arbeiten, wie in ihrem Arbeits-Vertrag steht. Bei den meisten Firmen passiert das nach Vertrauen. Das heißt: Die Firma vertraut den Mitarbeitern, dass sie jede Woche zum Beispiel 40 Stunden arbeiten - nicht mehr und nicht weniger. Nur wenn jemand länger arbeitet als im Vertrag steht, muss er oder sie das aufschreiben. Das nennt man Über-Stunden. Oder wenn jemand an einem Sonntag arbeitet, muss man das auch aufschreiben.
Jetzt hat das Bundes-Arbeits-Gericht gesagt: Es müssen alle Arbeits-Stunden aufgeschrieben werden. Nur so kann man sehen, ob jemand zu viel oder zu wenig arbeitet. Oft arbeiten Menschen zu viel. Das Gericht sagt: Es muss besseren Arbeits-Schutz für die Menschen geben. Und: Das ist auch eine Regel in der Europäischen Union. Das Gericht meint: Deutschland hat die Regel noch nicht umgesetzt.
Es gibt Kritik an dem Urteil. Manche sagen zum Beispiel: Es kommt nicht darauf an, wie viele Stunden man arbeitet. Sondern was man am Ende von der Arbeit geschafft hat.

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  • Gericht

    An einem Gericht entscheiden Richter und Richterinnen über Streit-Fälle. Sie kennen die Gesetze und entscheiden, ob jemand etwas Verbotenes getan hat.

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