Bisher ist die Regel in Deutschland so: Die Menschen sollen so viel arbeiten, wie in ihrem Arbeits-Vertrag steht. Bei den meisten Firmen passiert das nach Vertrauen. Das heißt: Die Firma vertraut den Mitarbeitern, dass sie jede Woche zum Beispiel 40 Stunden arbeiten - nicht mehr und nicht weniger. Nur wenn jemand länger arbeitet als im Vertrag steht, muss er oder sie das aufschreiben. Das nennt man Über-Stunden. Oder wenn jemand an einem Sonntag arbeitet, muss man das auch aufschreiben.
Jetzt hat das Bundes-Arbeits-Gericht gesagt: Es müssen alle Arbeits-Stunden aufgeschrieben werden. Nur so kann man sehen, ob jemand zu viel oder zu wenig arbeitet. Oft arbeiten Menschen zu viel. Das Gericht sagt: Es muss besseren Arbeits-Schutz für die Menschen geben. Und: Das ist auch eine Regel in der Europäischen Union. Das Gericht meint: Deutschland hat die Regel noch nicht umgesetzt.
Es gibt Kritik an dem Urteil. Manche sagen zum Beispiel: Es kommt nicht darauf an, wie viele Stunden man arbeitet. Sondern was man am Ende von der Arbeit geschafft hat.