![Eine Frau steckt eine Karte in ein Gerät. Das gerät schreibt auf, wann die Frau zur Arbeit gekommen ist. Eine Frau steckt eine Karte in ein Gerät. Das gerät schreibt auf, wann die Frau zur Arbeit gekommen ist.](https://bilder.deutschlandfunk.de/FI/LE/_e/64/FILE_e648f77e33139634520032076f41fc72/imago78571557h-jpg-100-1280x720.jpg)
Bisher ist die Regel in Deutschland so: Die Menschen sollen so viel arbeiten, wie in ihrem Arbeits-Vertrag steht. Bei den meisten Firmen passiert das nach Vertrauen. Das heißt: Die Firma vertraut den Mitarbeitern, dass sie jede Woche zum Beispiel 40 Stunden arbeiten - nicht mehr und nicht weniger. Nur wenn jemand länger arbeitet als im Vertrag steht, muss er oder sie das aufschreiben. Das nennt man Über-Stunden. Oder wenn jemand an einem Sonntag arbeitet, muss man das auch aufschreiben.
Jetzt hat das Bundes-Arbeits-Gericht gesagt: Es müssen alle Arbeits-Stunden aufgeschrieben werden. Nur so kann man sehen, ob jemand zu viel oder zu wenig arbeitet. Oft arbeiten Menschen zu viel. Das Gericht sagt: Es muss besseren Arbeits-Schutz für die Menschen geben. Und: Das ist auch eine Regel in der Europäischen Union. Das Gericht meint: Deutschland hat die Regel noch nicht umgesetzt.
Es gibt Kritik an dem Urteil. Manche sagen zum Beispiel: Es kommt nicht darauf an, wie viele Stunden man arbeitet. Sondern was man am Ende von der Arbeit geschafft hat.